Ist ein Messer eine Waffe ? Was fällt unters Führungsverbot nach § 42 a WaffG?

Man kennt es:

Der Pfeilschaft hat Reste von der Strohscheibe – und vorm nächsten Schuss greift man zum Messer, um mit der Klingen-Rückseite die Strohreste zu entfernen.

Die Frage ist aber dabei…

Fällt ein Messer nicht unters Waffengesetzt ? Oder: Was fällt genau unters Führungsverbot nach §42a WaffG?

 

Klaus hat sich die Antwort genau da geholt, wo sie sicher richtig abgegeben wird… Direkt bei der Polizei vor-Ort.

 

Hier die Aufklärung:

Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG?

Anscheinswaffen

  • Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
  • Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen
  • unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen

 

Hieb- und Stoßwaffen

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.

Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Führverbot unterliegen.
Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.

 

und jetzt wird es interessant:

 

Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielhaft zeigen die nachstehenden Abbildungen Messer, die unter das Führverbot fallen

Quelle und Bilder dazu: https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

 

WICHTIG: Einhandmesser werden frei im Verkauf (Baumärkte etc.) angeboten. Das kaufen selber ist dabei nicht das Problem. Jedoch ist bereits das Mitführen strengstens untersagt.

Auch dann, wenn die Einhand-Klappmechanik dabei unbrauchbar gemacht wurde!

Wir weisen darauf hin, dass das mitführen solcher Gegenstände bei uns strengstens untersagt ist!

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.